Die Homopathie ist eine Art Arzneimitteltherapie. Sie ist vom Gesetzgeber als besondere Therapierichtung anerkannt. Dennoch wird sie von der Schulmedizin als unwissenschaftlich bekmpft. Die verfassungsrechtliche Untersuchung von Zuck zeigt die damit verbundenen Widerspruche auf. Durch die eingehende Untersuchung wird klar, dass es in der vertragsrztlichen Versorgung an einer angemessenen Vergutung homopathischer Leistungen fehlt. Damit ist die notwendige Forschung verbunden, die rztliche Weiterbildung nicht durch Beschlusse ...
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Die Homopathie ist eine Art Arzneimitteltherapie. Sie ist vom Gesetzgeber als besondere Therapierichtung anerkannt. Dennoch wird sie von der Schulmedizin als unwissenschaftlich bekmpft. Die verfassungsrechtliche Untersuchung von Zuck zeigt die damit verbundenen Widerspruche auf. Durch die eingehende Untersuchung wird klar, dass es in der vertragsrztlichen Versorgung an einer angemessenen Vergutung homopathischer Leistungen fehlt. Damit ist die notwendige Forschung verbunden, die rztliche Weiterbildung nicht durch Beschlusse des Deutschen rztetags zu verwssern. Das ebenfalls statuierte Verbot, in den Packungsbeilagen auf den Anwendungsbereich homopathischer Arzneimittel zu verweisen, erweist sich in diesem Zusammenhang als, in seiner Zuspitzung, gesetzgeberische Schamanenmedizin. Die Arbeit bleibt aber nicht nur der Kritik am Gesetzgeber und der verfassungsrechtlichen Analyse verhaftet. Erarbeitet wird anschliessend ein rechtlich haltbares Selbstverstndnis der Homopathie. Professor Dr. Rudiger Zuck ist ausgewiesen als einer der fuhrenden Verfassungs- und Medizinrechtler.
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